Leitlinien zur guten wissenschafltichen Praxis

Hier finden Sie Hinweise zur guten wissenschaftlichen Praxis

Ein wichtiges Lernziel des Praktikums ist es wissenschaftliche Arbeitsweisen kennenzulernen. Für seriöse wissenschaftliche Arbeit ist Redlichkeit eine unverzichtbare Voraussetzung. Die folgenden Grundsätze für das Arbeiten im physikalischen Praktikum wurden aus den Empfehlungen der Deutschen Forschungsgemeinschaft zur guten wissenschaftlichen Praxis von 1998 abgeleitet. Das KIT-Präsidium hat im Mai 2010 sein Regelwerk zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis verabschiedet.

Für die Praktikanten:

Bei jeder wissenschaftlichen Arbeit steht Ehrlichkeit und Wahrheit an oberster Stelle. Alle wichtigen Ergebnisse müssen wahrheitsgemäß, unverändert und vollständig protokolliert werden, um die lückenlose Nachvollziehbarkeit des Experimentes zu garantieren. Falschangaben (wie z.B. das Erfinden oder Verfälschen von Daten, Auswählen und Zurückweisen unerwünschter Ergebnisse, ohne dies offen zu legen) sind schwerwiegende wissenschaftliche Fehlverhalten welche zum Ausschluss vom Praktikum führen können.

Zitate müssen vollständig erkennbar und mit genauer Angabe der Quelle aufgeführt sein. Bei der Übernahme eines Textes oder einer Zeichnung aus einer ungenannten Quelle handelt es sich um den Diebstahl geistigen Eigentums. Auch dabei handelt es sich um wissenschaftliches Fehlverhalten, das im Praktikum zur erneuten Anfertigung des Protokolls und im Wiederholungsfall zum Ausschluss vom Praktikum führt.

Allgemein sollte bei jedem gewonnenen Ergebnis stets eine selbstkritische Einstellung eingenommen werden, um so jegliche Voreingenommenheit, eine verbreitete systematische Fehlerquelle, zu vermeiden.

Das Protokoll wird in der Regel von zwei Studierenden, im Team angefertigt. Als Mitautor:in kann nur genannt werden, wer zu Experiment, Analyse und Interpretation der Daten und zur Formulierung des Protokolls wesentlich beigetragen hat.

Die Autor:innen tragen gemeinsam die Verantwortung für den Inhalt der Arbeit. Folgerichtig werden im Fall eines nachgewiesenen Plagiats auch beide Beteiligte gleichermaßen sanktioniert. Stellen Sie sich vor, sie würden am Ende jedes eingereichten Protokolls mit Ihrer Unterschrift bürgen.

Für die Betreuer:

Der/die Betreuer:in eines Versuchs übernimmt die Verantwortung dafür, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden. Halten Sie hierzu im Laufe des Versuchstags gute Kommunikation mit den Studierenden. Gleichen Sie das entstehende Protokoll der Studierenden im Idealfall zeitnah bei der Entstehung sorgfältig mit eigenen Erfahrungen und Messergebnissen ab.